Anschaffungskosten für Bücher
In Ihrer Steuererklärung können Sie alle berufsbedingt anfallenden Kosten als Werbungskosten angeben. Dazu gehören beispielsweise Bücher, die Sie für die Ausübung Ihres Berufes benötigen. Als Beispiele seien hier der Pschyrembl für medizinische Berufe, aber auch der Duden und die Rechtschreibprüfung per CD genannt, die Sie von der Steuer absetzen können.
Fahrtkosten angeben oder vom Arbeitgeber zahlen lassen
Für viele Steuerpflichtige machen wahrscheinlich die Fahrtkosten den größten Bereich aus. Diese können mit 30 Cent je Entfernungskilometer angegeben werden, nicht pro gefahrenen Kilometer. Die gleiche Pauschale gilt übrigens auch für Dienstreisen, die mit dem Privat-Pkw unternommen werden.
Eine Möglichkeit, Steuern zu sparen, ist übrigens, sich die Fahrtkosten von seinem Arbeitgeber steuerfrei auszahlen zu lassen. Diese Möglichkeit besteht sowohl bei selbst genutzten Pkws als auch bei Tickets im öffentlichen Nahverkehr.
Wer mit Bus und/oder Bahn zur Arbeit fährt oder Dienstreisen unternimmt, kann auch die tatsächlich anfallenden Fahrtkosten in der Steuererklärung angeben. Jeder sollte sich dies aber genau ausrechnen, da sich dies bei jedem Einzelfall unterschiedlich gestalten kann.
Ein großer Streitpunkt – das Arbeitszimmer
Zu den Werbungskosten zählen auch Arbeitszimmer. Wer seine berufliche Tätigkeit hauptsächlich von zu Hause aus oder im Außendienst ausübt, kann die Kosten für das heimische Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. Nehmen Sie zur Berechnung den Gesamtmietpreis Ihrer Wohnung, rechnen diesen auf den Quadratmeter um und multiplizieren ihn mit der Quadratmeterzahl des Arbeitszimmers. Diesen errechneten Betrag können Sie in Ihrer Steuererklärung angeben. Übrigens können auch Lehrer, die im heimischen Arbeitszimmer die Klassenarbeiten ihrer Schüler korrigieren, die Kosten für das Arbeitszimmer in ihrer Steuererklärung angeben. Auch die Einrichtungskosten für das Arbeitszimmer – also Mobiliar und PC, Drucker et cetera – können Sie in der Steuererklärung angeben.
Arbeitskleidung ist ebenfalls absetzbar
Sie benötigen für Ihren Beruf eine bestimmte Arbeitskleidung und müssen diese selbst kaufen? Sie können die Kosten hierfür in Ihrer Steuererklärung angeben. Genauso können Sie es auch bei der Reinigung der Kleidung handhaben. Hier können Sie pro Woche eine Waschmaschinenladung mit 2,50 Euro angeben. So kommen Sie bei 48 Arbeitswochen (4 Wochen Urlaub abgezogen) auf 120 Euro, die Sie eintragen können.
Kontoführungsgebühren sind ebenfalls Werbungskosten
In den meisten Fällen wird das Gehalt auf ein Girokonto überwiesen. Für die Führung dieses Kontos stellen viele Kreditinstitute Gebühren in Rechnung. Diese können Sie bis zu einem Jahresbetrag von 36 Euro von steuerlich geltend machen.
Kinderbetreuungskosten gelten ab 2012 als Sonderausgaben
Für die Steuererklärung des Jahres 2011 können Kinderbetreuungskosten noch als Werbungs- oder Sonderausgaben angegeben werden. Dies ändert sich ab dem 01.01.2012. Ab diesem Zeitpunkt sind sie nur noch als Sonderkosten absetzbar. Die Höhe des Betrages ändert sich allerdings nicht: Es sind weiterhin 2/3 der entstandenen Kosten, im Höchstfall allerdings 4.000 Euro an Betreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren absetzbar. Es spielt allerdings ab dem 01.01.12 keine Rolle mehr, ob die Betreuung erwerbsbedingt notwendig ist oder ob ein anderer Grund vorliegt.
Freibetrag ist gestiegen
Wer weniger als 1.000 Euro an Aufwendungen für die Berufstätigkeit hat, kann den Betrag von 1.000 Euro als Pauschalbetrag angeben.