Viele haben auch über 25 Jahre nach der Aussage des damaligen Arbeitsministers Norbert Blüm den Satz „die Rente ist sicher“ noch immer im Kopf. Dass die Rente aber schon lange nicht mehr sicher ist, das sollte heute jedem klar sein. Will heißen: Wer als Arbeitnehmer gesetzlich rentenversichert ist, wird einmal eine Rente erhalten, mit der er wohl nicht mehr allzu viel anfangen kann. Man erhält zwar immer wieder eine Aufstellung der Rentenversicherungsanstalt, und selbst wenn dort eine voraussichtliche Rente von so und so viel Euro aufgelistet ist, diese Summe wird man nicht erreichen. Das Ende vom Lied: Man wird im Rentenalter nicht genügend Geld haben, um über die Runden zu kommen. Da es heute schon vielen so geht, müssen sie auf einen Nebenjob zurückgreifen – und genau das wollen die meisten vermeiden.
Staatliche Zuschüsse durch die Riester-Rente
Das lässt sich auch vermeiden, wenn man rechtzeitig vorsorgt. Eine zusätzliche Absicherung für das Alter tut not. Private Rentenversicherungen gibt es zur Genüge, die richtige zu finden, ist die große Kunst. Dabei ist die sogenannte Riesterrente nicht zu verachten. Hierbei handelt es sich um eine private Rentenversicherung mit staatlichen Zuschüssen. Abschließen kann sie jeder rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, aber auch Selbstständige, die rentenversicherungspflichtig sind, ebenso wie Bezieher von Arbeitslosengeld, ALG-II-Empfänger und auch geringfügig Beschäftigte. Dies war nur eine kleine Auswahl.
Der Abschluss einer Riester-Rente lohnt sich durchaus, denn dort erhält man pro Person einen jährlichen Zuschuss von 154 Euro. Pro Kind sind es noch einmal 185 Euro und für Kinder, die nach 2007 geboren wurden, sind es sogar 300 Euro. Eine vierköpfige Familie, bei denen beide Kinder nach 2008 zur Welt kamen, erhalten also 2 x 154 Euro und 2 x 300 Euro, zusammen 908 Euro als staatliche Zulage. Allerdings nur dann, wenn sie den erforderlichen Mindestbetrag von vier Prozent, höchstens aber 2.100 Euro im Jahr selbst einzahlt. Wer darunter bleibt, erhält die Zulage anteilig, wer unter einem Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr bleibt, der erhält nichts.
Die Riester-Rente kann auf unterschiedliche Arten abgeschlossen werden, beispielsweise als Banksparplan, als klassische Rentenversicherung, als Fondssparplan oder auch als fondsgebundene Rentenversicherung. Zulässige Leistungen sind dabei nicht nur die Altersrente, sondern auch die Hinterbliebenen- und die Invalidenrente.